Direktkredite

Ein zentraler Teil unseres solidarischen Handels ist es den Rohkaffee vorzufinanzieren: Solidarischer Handel

Das Geld für den Einkauf von Rohkaffee ist unser größter Posten (s. hier: So entstehen unsere Preise). Da es sich um sehr hohe Summen handelt, die wir nicht einfach so auf dem Konto haben – ein voller Container aus Chiapas kostet derzeit an die 150.000€ - leihen uns viele solidarische Menschen kleinere oder größere Beträge, um den Einkauf des Rohkaffees zu finanzieren. Mindestens 60% davon zahlen wir im Voraus, den Rest, wenn uns der Rohkaffee erreicht.Anschließend verkaufen wir den gerösteten Kaffee Stück für Stück und nehmen das Geld wieder ein. Statt dann alle Direktkredite zurück zu zahlen, nutzen wir diese für die Finanzierung der nächsten Rohkaffeeernte. Der Gegenwert der Kredite ist dabei immer mit dem Wiederverkaufswert des Rohkaffees gedeckt. Sollte ein Direktkredit aufgelöst werden, zahlen wir ihn zeitnah aus.

Ich will mein Geld auch bei euch anlegen

Um die steigenden Einkaufspreise für Rohkaffee und das Ersetzen von auszubezahlenden Direktkrediten finanzieren zu können, sind wir immer auf der Suche nach neuen Direktkrediten.
Wenn du Interesse hast unseren solidarischen Handel mit indigenen Bewegungen zu unterstützen, schreib uns gerne an: direktkredite@aroma-zapatista.de. Wir schicken dir dann ein Angebot und ggf. Vertragsunterlagen zu.

Risiken und Nebenwirkungen:

Wichtig dabei: Direktkredite sind nach VermAnlG §13 (3a,b) sogenannte Nachrangkredite. Sollte das Kaffeekollektiv Aroma Zapatista insolvent gehen, würden erst alle anderen Forderungen bedient werden: Gläubiger, deren Rechnungen noch nicht gezahlt worden wären oder Banken, denen wir Geld schuldeten. Erst wenn diese Forderungen beglichen wären, würden Direktkredite ausbezahlt werden. Außerdem müssten wir einen Direktkredit erstmal nicht zurückzahlen, wenn dadurch unsere Zahlungsfähigkeit gefährdet wäre, wir also durch das Auszahlen eines Kredites in Insolvenz gehen müssten.

Juristisch formal korrekt formuliert klingt das so:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko des Verlustes. Wir machen von der Ausnahmeregelung gemäß §2 Abs. 2 S. 1 VermAnlaG Gebrauch, wonach für die Vermögensanlage kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt erstellt wird. Weitergehende Informationen erhält der/die Anlegerin unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage. Hinweis gemäß VermAnlG §13 (3a,b).
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber
nnen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmerin gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubigerinnen bedient und dann erst die Direktkreditgeberinnen.

 
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